Hunde am Strand
Am Strand der Gemeinde Noordwijk sind Hunde willkommen. Für bestimmte Strandabschnitte und Zeiträume gibt es jedoch einige Regeln, die von Hundebesitzern und Hundehaltern zu beachten sind.
Vom 1. September bis zum 31. Mai ist am gesamten Strand der Gemeinde Noordwijk das Mitführen und frei laufen lassen von Hunden erlaubt. Während dieses Zeitraums besteht jedoch am Strand vor den beiden Boulevards (dem Strand zwischen dem Strandpfahl 83.00 (Zugang 2) und dem Strandpfahl 80.750 (Zugang 21)) die Pflicht zum Wegräumen der Hinterlassenschaften der Vierbeiner.
Vom 1. Juni bis zum 31. August sind Hunde am Strand vor den beiden Boulevards (ebenfalls dem Strand zwischen dem Strandpfahl 83.00 (Zugang 2) und dem Strandpfahl 80.750 (Zugang 21)) nicht erlaubt. Für die viel besuchten Strände am Zugang 21, den Duindamse Slag (Zugang 24) und den Langevelderslag (Zugang 27) sowie die beiden FKK-Strände besteht während dieses Zeitraums eine Anleinpflicht.
Klicken Sie hier für eine Skizze der Strandzonen, auf die sich die Hundesatzung erstreckt.